Die Region Valencia verfügt über das Tourismusgesetz, das die Rechte der Nutzer von touristischen Dienstleistungen und Produkten festlegt. Das Gesetz 15/2018 vom 7. Juni über Tourismus, Freizeit und Gastfreundschaft der Region Valencia sieht die Förderung der Gastfreundschaft als grundlegendes Element in der Beziehung zwischen Einwohnern und Touristen vor.
Dieses Gesetz definiert Gastfreundschaft als die „Betreuung und Behandlung der Nutzer von touristischen Dienstleistungen unter Berücksichtigung ihrer Sprache, Gewohnheiten, Traditionen, Überzeugungen und Gewissensfreiheit, um die größtmögliche Erfüllung ihrer Erwartungen in Übereinstimmung mit den Werten zu gewährleisten, die uns als offene, tolerante und mediterrane Gesellschaft identifizieren.“
In den Artikeln 16 und 17 des genannten Gesetzes werden die Rechte und Pflichten der Nutzer touristischer Dienstleistungen erläutert, um diesen zentralen Pfeiler der Beziehung zwischen den Touristen, die uns besuchen, und unserem Reiseziel zu bewahren:
Artikel 16. Rechte
Unbeschadet der allgemeinen Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Verteidigung der Verbraucher haben die Nutzer von Tourismusdienstleistungen das Recht,
Objektive, wahrheitsgemäße und verständliche Informationen von den Tourismusunternehmen vor dem Abschluss des Vertrags über die angebotenen Dienstleistungen sowie über den Endpreis einschließlich der Steuern erhalten. Und vor irreführender Information oder Werbung gemäß den geltenden Vorschriften geschützt zu werden.
Die Dokumente zu erhalten, die die Bedingungen ihrer Anstellung belegen.
Touristische Dienstleistungen zu den angebotenen oder vereinbarten Bedingungen zu erhalten und in jedem Fall, dass die Art und Qualität ihrer Erbringung im direkten Verhältnis zur Kategorie des Unternehmens oder touristischen Etablissement steht.
Genießen von zugänglichen touristischen Räumen, Infrastrukturen und Dienstleistungen.
Freier Zugang zu touristischen Einrichtungen und Dienstleistungen unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen.
Dass die touristischen Einrichtungen die Vorschriften über die Sicherheit ihrer Anlagen und den Brandschutz sowie die spezifischen für den Tourismus geltenden Bestimmungen einhalten.
Sie werden klar über die Einrichtungen oder Dienstleistungen, die ein Risiko darstellen könnten, und über die diesbezüglich getroffenen Sicherheitsmaßnahmen informiert.
Eine Rechnung oder einen Zahlungsbeleg für die erbrachte touristische Leistung mit den von der geltenden Gesetzgebung geforderten Daten zu erhalten.
Beschwerden und Reklamationen zu formulieren und zugängliche und wahrheitsgemäße Informationen über das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden und deren Behandlung zu erhalten, wobei auf ein außergerichtliches Streitbeilegungssystem durch Mediation und Schiedsverfahren zurückgegriffen werden kann. Sie haben auch das Recht, die zuständige öffentliche Verwaltung zu beauftragen, ihre Beschwerden oder Beschwerden so effizient wie möglich zu bearbeiten und zu bearbeiten.
Artikel 17 – Verpflichtungen
Die Nutzer von Tourismusdienstleistungen haben unbeschadet der geltenden sektorspezifischen Vorschriften folgende Verpflichtungen:
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Reisende und Touristen sollten als Mittel zur persönlichen und kollektiven Entwicklung verstanden werden. Wenn sie mit einem offenen Geist durchgeführt werden, sind sie ein unersetzlicher Faktor für die Selbsterziehung, gegenseitige Toleranz und das Lernen der legitimen Unterschiede zwischen den Völkern und Kulturen und ihrer Vielfalt.
Wir alle haben eine Rolle bei der Schaffung von verantwortungsvollem Reisen und Tourismus zu spielen. Regierungen, Unternehmen und Gemeinden müssen dies zweifellos mit allen Mitteln anstreben, aber auch Sie als Besucher können dieses Ziel auf vielfältige Weise sinnvoll unterstützen: